FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Stiftung bietet familienergänzende Betreuung in Kindertagesstätten sowie bei Tagesfamilien an.

Auf der Website finden Sie Informationen zur Betreuung in der Kita und in der Tagesfamilie sowie eine Übersicht aller Standorte.

Teilen Sie uns Ihre Betreuungswünsche mittels Anmeldeformular mit.

Gerne prüfen wir Ihre Anfrage und kontaktieren Sie für einen Besichtigungstermin.

Anmeldeformular Kita-Betreuungsplatz

Anmeldeformular Tagesfamilien-Betreuungsplatz

Die Standardsprache in allen unseren Kitas ist bewusst Deutsch.

Für einen guten Start in den Kindergarten sind Deutschkenntnisse ausgesprochen wichtig. Um alle von uns betreuten Kinder - unabhängig von ihrer Erstsprache - auf diesen Übergang vorzubereiten und auf ihrem Bildungsweg bestmöglich zu begleiten, liegt unser Fokus u.a. auch auf der vorschulischen Sprachförderung. 

Ja. Die Gemeinde Thalwil beteiligt sich im Rahmen des Subventionsreglement SeB/FeKB an den Betreuungskosten für Familien, welche in der Gemeinde Thalwil/Gattikon wohnhaft sind und ihr Kind in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie der Stiftung betreuen lassen. 

Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bestimmen, ob und in welcher Höhe die Betreuungskosten subventioniert werden. Den Minimaltarif muss jede Familie selber tragen.

Um finanzielle Unterstützung in Form von Subventionen für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten und Tagesfamilien zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen in der Gemeinde Thalwil/Gattikon wohnen.
  • Sie müssen niedrige bis mittlere Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
  • Sie müssen für die Berechnung des Beitragsfaktors das Formular «Berechnung anrechenbares Einkommen» einreichen.

Die vereinbarte Betreuungsleistung beginnt mit der Eingewöhnung des Kindes in die Kita. Die Eingewöhnungsphase ist – unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Kindes – gemäss dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang kostenpflichtig. Der Beginn der Eingewöhnung wird in der Aufnahmebestätigung schriftlich vereinbart.

Die Monatspauschale wird ab ab Datum des Eingewöhnungsstarts gemäss Betreuungsvertrag in Rechnung gestellt.

Der Faktor 4 setzt sich wie folgt:

365Jahrestage
-104Samstage/Sonntage
-10Feiertage
-9Sommerbetriebsferien
-3Tage Weihnachten/Neujahr
240verrechnete Betreuungstage

240 / 12 Monate = 20 durchschnittlich verrechnete Betreuungstage / 5 Wochentage = Faktor 4

Ja. Die Eingewöhnung wird  im voraus mit den Eltern besprochen und die Termine vereinbart. Ab dem ersten Tag der Eingewöhnung wird die Monatspauschale gemäss Betreuungsvertrag - unabhängig von der Dauer der Eingewöhnungszeit und der tatsächlichen Anwesenheit in der Kita - in Rechnung gestellt .

Bei untermonatigem Beginn wird die Monatspauschale pro rata  mit einem reduzierten Wochenfaktor basierend auf durchschnittlich 20 Betreuungstagen - verrechnet.

→ Informationen in der Kita-Tarifordnung

Basis für die Verrechnung von Zusatztagen ist der Tagesansatz gemäss Betreuungsvertrag.

In Ausnahmefällen kann ein gebuchter Betreuungstag innerhalb derselben Woche ohne zusätzliche Kosten mit einem anderen Wochentag getauscht werden. 

Die Leitung entscheidet je nach Anzahl bereits belegter Betreuungsplätze und anwesendem Fachpersonal, ob und mit welchem Wochentag ein Tausch möglich ist.

Halbtage können in der Kita auf Anfrage und nur als Zusatztage in Kombination mit einem bestehenden Betreuungsvertrag gebucht werden.

Die Kita-Leiterin entscheidet je nach Anzahl bereits belegter Betreuungsplätze und anwesendem Fachpersonal, ob und an welchen Tagen die Betreuung möglich ist. 

Sie benötigen regelmässige Halbtagesbetreuung? Diese bieten wir  bei den Betreuungspersonen in Tagesfamilien an.

Kontaktieren Sie unverbindlich die Leiterin Tagesfamilien. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen.

Ja. Die Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten per Mail der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.

Ja. Die Monatspauschale wird jeweils am 28.  für den laufenden Monat - also rückwirkend zur erbrachten Betreuungsleistung - zur Zahlung fällig.

Die Betriebsferien sind im Faktor 4 und bei der Berechnung der Monatspauschale berücksichtigt.

Ja auf Anfrage. Die Kita-Leiterin entscheidet je nach Anzahl bereits belegter Betreuungsplätze und anwesendem Fachpersonal, ob und an welchen Tagen die Betreuung möglich ist. Diese Betreuung wird als Zusatztag auf Basis des Volltarifs verrechnet.

Stiftung Kita Thalwil
Alte Landstrasse 147
8800 Thalwil

044 722 90 50

info@kita-thalwil.ch
www.kita-thalwil.ch
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